Anti-Doping
Wir alle GEMEINSAM GEGEN DOPING
Der Deutsche Golf Verband e.V. (DGV) hat sich in seiner Satzung und seiner Anti-Doping- Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehören auch die Umsetzung der Anti-Doping Bestimmungen der NADA (Nationale Anti-Doping Agentur) und WADA (World Anti-Doping Agency). Der Welt Anti-Doping Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von Regierung, DOSB (Deutscher Olympische Sportbund), NADA sowie DGV angenommenen Welt Anti-Doping Programms mit folgenden Zielsetzungen:
Der Sport erbringt für die Stabilisierung der Wohlfahrt der Gesellschaft gerade angesichts eines beschleunigten sozialen Wandels unverzichtbare Leistungen. Die Grundwerte des Sports – insbesondere dem Grundsatz der Chancengleichheit –, die Gesundheit der Athleten und das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit sind zu schützen. Doping ist mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, um die pädagogische Vorbildfunktion des Sports zu erhalten und das Grundrecht der Athleten auf Teilnahme an einem dopingfreien Sport zu gewährleisten.
Diese Zielsetzung unterstützt der Hamburger GC im vollen Umfang und hat diesen Grundsatz auch in seiner Athletenvereinbarung aufgenommen, die jeder Athlet ab der AK 14 unterschreiben muss. Darin bestätigt der Athlet u.a. folgendes:
Der Athlet bestätigt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des WADA bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA.
Der Athlet des Jugendmannschaftskaders hält sich an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
Prävention sexualisierter Gewalt
Seit der bundesweiten Diskussion um sexuellen Missbrauch in Institutionen setzt sich der Sport verstärkt mit dieser Thematik auseinander. Die Verabschiedung der Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ bildete auf der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2010 den Auftakt. Seitdem wird das Thema in allen Landessportbünden oder Sportjugenden bearbeitet. In Hamburg ist die Hamburger Sportjugend ein wichtiger Ratgeber für alle Vereine und ein besonderer Impulsgeber für die Sportvereine, die sie sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt positionieren wollen.
Der Hamburger GC als Mitglied des Deutschen Golfverbandes (DGV) und des Hamburger Sportbundes (HSB) verpflichtet sich, die Verantwortung für die ihm anvertrauten Mädchen und Jungen konsequent wahrzunehmen und sie vor jeglicher Gewalt, sei es physischer, psychischer oder sexualisierter Art, zu schützen. Das beinhaltet folgende Maßnahmen:
1. Trainer müssen im HGC ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einreichen, bevor sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Das ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern laut Bundeskinderschutzgesetz bei der Arbeit im Kinder- und Jugendbereich vorgeschrieben. Zudem müssen alle Trainer den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterschreiben.
2. Jedes Kind bekommt bei Eintritt in den HGC das "HGC Jugendhandbuch" ausgehändigt, in dem auch das Thema "Prävention sexualisierter Gewalt" aufgegriffen ist.
3. Standardisierte Prozesse: wenn der HGC wegen eines konkreten Falls oder Verdachtes die Arbeit aufnimmt, dann nach festgelegten Schritten.
PSG Ansprechperson
Kristina Tenbruck
tenbruck (at) golfclub-falkenstein.de
040 81 21 77
Falls Sie einen Verdachtsfall äußern wollen oder selbst eine betroffene Person sind, wenden Sie sich bitte an Kristina Tenbruck.